Hamburg, Bremen, Kiel (Archiv) - Die Innenminister der norddeutschen Bundesländer haben sich darauf geeinigt, dem Asylbegehren von rheinländischen und süddeutschen Karnevalsflüchtlingen grundsätzlich stattzugeben. Damit haben Menschen, die dem bunten Treiben in den Karnevalshochburgen entfliehen wollen, nun Anspruch auf Asyl in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
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